fragen und antworten

An wen wende ich mich bei sprachlichen Problemen?

Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Auffälligkeit sollten sie Kontakt zu einem Facharzt (z. B. KinderärztIn, HNO-ÄrztIn, PhoniaterIn, InternistIn, NeurologIn, KieferorthopädIn) aufnehmen. Dieser wird, falls er/sie eine Behandlung für erforderlich hält, eine ärztliche Verordnung zur logopädischen Behandlung ausstellen. Mit dieser Verordnung (Rezept) kommen Sie zu uns.

Was machen LogopädInnen?

Wir untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden. Ziel der logopädischen Diagnostik und Therapie ist die Wiederherstellung, Besserung oder der Erhalt der sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.

Was passiert bei einer logopädischen Behandlung?

Zu Beginn wird ein ausführliches Anamnesegespräch geführt und der Befund erstellt, um die Therapie individuell auf Sie abzustimmen. In den meisten Fällen erfolgt die Behandlung in Einzeltherapien, deren Sitzung in der Regel 45 Minuten dauert. In Einzelfällen bieten wir auch Intensivblöcke und Hausbesuche an.

Und wie läuft die Therapie für Kinder ab?

Kindertherapien verlaufen spielerisch, häufig eingebettet in ein grob- und feinmotorisches Bewegungsangebot. Die Eltern werden in den therapeutischen Prozess miteinbezogen und für zu Hause beraten. Wichtige Voraussetzung für das Gelingen ist ein vertrauensvoller Kontakt zwischen Therapeuten, Kind und Eltern. Je nach Bedarf erhält das Kind eine Hausaufgabe, die es bis zur nächsten Therapiestunde erledigen soll.

Was hat Schlucken mit Sprechen zu tun?

Nahrungsaufnahme und Schlucken gehören zu den lebenserhaltenden Fähigkeiten eines Menschen. Da beim Schluckvorgang ähnliche Muskelgruppen wie beim Sprechen beteiligt sind, kann auch dies Inhalt einer logopädischen Therapie sein.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ist ein Eigenanteil pro Verordnung (Rezept) zu entrichten. Detaillierte Informationen darüber hat Ihre Krankenkasse.